Elternvertreter und Elternbeirat
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Aufgaben der Klassenelternsprecher*innen (nach der Bayerischen Mittelschulordnung - MSO)
Die Klassenelternsprecherinnen sind nach § 14 der Bayerischen Mittelschulordnung (MSO) dazu berufen, die Interessen der Eltern der jeweiligen Klasse gegenüber der Schule zu vertreten. Sie unterstützen die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften und sind bei Problemen oder Fragen erste Ansprechpersonen für die Eltern. Sie wirken bei der Organisation von Elternabenden mit und tragen zur Stärkung des Kontakts zwischen Eltern und der Schule bei. Darüber hinaus helfen sie bei der Lösung von Konflikten oder Missverständnissen innerhalb der Schulgemeinschaft, indem sie als Vermittlerinnen fungieren.
Aufgaben des Elternbeirats (nach der Bayerischen Mittelschulordnung - MSO)
Der Elternbeirat, geregelt in § 15 der MSO, vertritt die Interessen aller Eltern einer Schule. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Schulleitung zu beraten und bei Entscheidungen, die das Schulleben betreffen, mitzuwirken. Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung, indem er regelmäßig tagt und die Anliegen der Eltern gesammelt an die Schule heranträgt. Er unterstützt außerdem schulische Veranstaltungen und Projekte, um das Schulklima zu verbessern. Zudem nimmt der Elternbeirat eine Vermittlerrolle ein und setzt sich dafür ein, dass die Stimme der Eltern in schulischen Entscheidungsprozessen gehört wird.
Diese Aufgaben sind in der Mittelschulordnung klar definiert und tragen dazu bei, das Miteinander in der Schulgemeinschaft zu fördern.