• Unsere SMV 2024/2025

        • Die Mitglieder der Schülermitverantwortung

        • Die Mitglieder der Schülermitverantwortung (SMV) setzen sich nach der Bayerischen Mittelschulordnung (§ 62 MSO) aus folgenden Personen zusammen:

          1. Klassensprecher*innen: Jede Klasse wählt am Anfang des Schuljahres einen Klassensprecherin, der/die die Interessen der jeweiligen Klasse in der SMV vertritt.

          2. Schülersprecher*innen: Die Schülerschaft wählt aus den Klassensprecherinnen Schülersprecherinnen (in der Regel bis zu drei). Diese sind die obersten Vertreter*innen der gesamten Schülerschaft und führen die SMV.

          3. Freiwillige engagierte Schüler*innen: In einigen Fällen können auch weitere engagierte Schülerinnen, die sich für bestimmte Projekte einsetzen, Teil der SMV sein. Diese müssen jedoch von den gewählten Vertreterinnen oder der Schulleitung bestätigt werden.

          Die SMV arbeitet eng mit den Verbindungslehrer*innen zusammen, die als beratende Personen ohne Stimmrecht die SMV unterstützen und begleiten.

        • Aufgaben der SMV

        • Die Schülervertretung (SMV) hat laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEuG) und der Mittelschulordnung (MSO) mehrere wichtige Aufgaben:

          1. Interessenvertretung: Die SMV vertritt die Interessen der Schüler gegenüber der Schulleitung, Lehrern und anderen Gremien, wie in § 57 BayEuG festgelegt.

          2. Mitgestaltung: Sie hat das Recht, aktiv an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken, wozu auch die Mitbestimmung bei Schulveranstaltungen und -regelungen gehört.

          3. Organisation von Veranstaltungen: Die SMV plant und organisiert verschiedene Events, wie Schulfeste, Projekte und Informationsveranstaltungen.

          4. Kommunikation: Sie dient als Bindeglied zwischen Schülern, Lehrern und der Schulleitung, um Anliegen und Vorschläge zu kommunizieren.

          5. Beratung: Die SMV berät Schüler in Fragen der Schule und fördert deren Mitsprache und Partizipation.

          Diese Aufgaben sind in § 14 der Mittelschulordnung (MSO) und in § 57 des BayEuG verankert, die die Mitwirkung der Schülervertretung an der Schulgestaltung und ihre Rolle als Interessenvertretung der Schüler beschreiben.